Gehört Geschirr zum Hausrat?

Bei Fragen rund um die Wohnungsversicherung oder die eigenen vier Wände taucht häufig die Frage auf, was genau rechtlich und praktisch als Hausrat definiert wird. Die Antwort ist eindeutig: Ja, Geschirr gehört ganz klar zum Hausrat.

Grundsätzlich umfasst der Begriff Hausrat alle beweglichen Gegenstände, die in einem Haushalt zur Einrichtung gehören, im Alltag genutzt oder verbraucht werden. Man teilt diese Gegenstände meist in drei wesentliche Bereiche ein:

Einerseits gehören Gegenstände dazu, die der Einrichtung dienen – etwa Möbel, Teppiche, Bilder oder Fensterdekorationen. Andererseits umfasst der Hausrat typische Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Genau in diese Kategorie fällt Geschirr zusammen mit Haushaltsgeräten, Besteck und Bekleidung. Nicht zuletzt zählen auch Verbrauchsgüter wie Lebensmittel oder Genussmittel dazu.

Egal ob einfaches Alltagsgeschirr oder wertvolles Porzellan: Im Falle eines Schlagschadens, Feuers oder Einbruchs ist das Geschirr über eine klassische Hausratversicherung geschützt.

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