Wann übernimmt die Krankenkasse Vitamin D?
Viele Menschen greifen vor allem in den dunkleren Monaten zu Vitamin D, um das Immunsystem und die Knochengesundheit zu unterstützen. Doch übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung eigentlich die Kosten für entsprechende Präparate?
Die Entscheidung hängt vom medizinischen Befund ab. Die Krankenkassen zahlen das Medikament in der Regel nur dann, wenn ein medizinisch behandlungsbedürftiger Vitamin-D-Mangel diagnostiziert wurde oder eine gezielte Therapie bei bestimmten Erkrankungen erforderlich ist. Liegt jedoch kein nachgewiesener Mangel vor oder dient die Einnahme rein der Vorbeugung beziehungsweise Prophylaxe, ist eine Kostenübernahme ausgeschlossen.
In solchen Fällen stellt der Arzt lediglich ein Privatrezept aus, sodass die Kosten für das Präparat selbst getragen werden müssen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Vitamin-D-Spiegel haben oder wissen möchten, ob eine Nahrungsergänzung für Sie sinnvoll ist, sprechen Sie am besten direkt Ihren behandelnden Arzt an.
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