Kann ein Erbe eine Schenkung anfechten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Erbe eine Schenkung tatsächlich anfechten – allerdings nicht beliebig lange. Der Anspruch der Erben, sich gegen eine Schenkung zur Wehr zu setzen, unterliegt einer klaren Fristregelung.

Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Schenkung vollzogen wurde. Das bedeutet: Sobald das Geschenk – sei es eine Geldsumme, ein Auto oder eine Immobilie – tatsächlich übertragen wurde, läuft die Uhr. Innerhalb dieser zehn Jahre können gesetzliche Erben die Schenkung anfechten, wenn sie der Auffassung sind, dass die Zuwendung ihr Erbrecht unangemessen beeinträchtigt hat.

Dies ist vor allem bei Pflichtteilsentziehungen relevant. Wenn beispielsweise ein Elternteil kurz vor dem Tod eine große Summe an einen Sohn schenkt und die anderen Kinder leer ausgehen, können diese innerhalb der 10 Jahre Einspruch erheben. Voraussetzung ist, dass sie gesetzliche Erben sind, also zum Beispiel Kinder oder Ehepartner, die durch die Schenkung am Pflichtteil benachteiligt wurden.

Wichtig zu wissen: Die Anfechtung muss rechtlich begründet sein. Ein bloßes „Das ist ungerecht“ reicht nicht aus. Es geht darum, ob die Schenkung den Pflichtteil des Erben erheblich geschmälert hat. Und: Je näher der Tod des Schenkers an der Schenkung liegt, desto wahrscheinlicher ist eine erfolgreiche Anfechtung.

Wer als Erbe Fragen hat, sollte daher frühzeitig einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren – denn Fristen im Erbrecht können unbarmherzig enden.

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