Betreuung einer Promotion
Wer die Betreuung übernehmen darf, ist in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt. In erster Linie dürfen – beziehungsweise müssen – Professoren die Promovierenden betreuen. Auch andere habilitierte Mitglieder einer Universität, also Privatdozentinnen und Privatdozenten, können diese Aufgabe übernehmen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.