Betreuung einer Promotion

Wer die Betreuung übernehmen darf, ist in der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät geregelt. In erster Linie dürfen – beziehungsweise müssen – Professoren die Promovierenden betreuen. Auch andere habilitierte Mitglieder einer Universität, also Privatdozentinnen und Privatdozenten, können diese Aufgabe übernehmen.

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