Kann man ein Smartphone steuerlich absetzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Smartphone steuerlich abgesetzt werden. Besonders Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind oder als Außendienstmitarbeiter viel unterwegs sind, profitieren oft von dieser Regelung. Wichtig ist dabei: Das Handy darf nicht ausschließlich privat genutzt werden.

Das Finanzamt erkennt nur die beruflich bedingten Anteile der Handykosten als Werbungskosten an. Das gilt sowohl für die monatlichen Vertragskosten als auch für den Kauf eines neuen Geräts. Um die Absetzbarkeit nachzuweisen, sollte die berufliche Nutzung glaubhaft dargestellt werden – beispielsweise durch eine Aufstellung der dienstlichen Anrufe, Mails oder die Nutzung von beruflichen Apps.

Ein typischer Ansatz ist die Aufteilung der Nutzung: Wenn man beispielsweise schätzt, dass rund 40 Prozent der Handy-Nutzung beruflich bedingt sind, kann man 40 Prozent der Kosten in der Steuererklärung angeben. Wichtig ist, dass es sich um ein privates Gerät handelt – bei einem vom Arbeitgeber gestellten Diensthandy sind die Kosten in der Regel nicht absetzbar.

Seit 2024 wird diese Regelung weiterhin akzeptiert, und viele Steuerzahler nutzen sie, um ihre Steuerlast zu senken. Wer unsicher ist, sollte jedoch einen Steuerberater konsultieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

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