Kann man mit 63 Jahren kündigen?

Ja, grundsätzlich können Arbeitnehmer ab dem Alter von 63 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden – unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit einer Altersrente ohne Abzüge. Wichtig ist dabei: Wer sich für den vorzeitigen Ruhestand entscheidet, sollte wissen, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall nicht das Recht hat, zu kündigen.

Wird jemand allein deshalb entlassen, weil er bald in Rente geht oder bereits die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt, gilt das als Altersdiskriminierung. Solche Kündigungen sind unzulässig und rechtlich nicht durchsetzbar. Der Gesetzgeber schützt damit Beschäftigte davor, kurz vor der Rente aus wirtschaftlichen oder altersbedingten Gründen aus dem Job gedrängt zu werden.

Die Rente mit 63 ist allerdings nicht für alle automatisch möglich. Voraussetzung ist eine lange Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren – also beispielsweise durch Beitragszahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung während Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Kindererziehungszeiten. Wer diese Frist erfüllt, kann ab dem Erreichen des 63. Lebensjahres ohne Rentenkürzung in die Altersrente wechseln.

Dennoch lohnt es sich, frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung eine kostenlose Renteninformation anzufordern. So sieht man genau, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und wann der ideale Zeitpunkt für den Ruhestand ist. Arbeitnehmer sollten außerdem wissen: Auch in den letzten Berufsjahren zählt jeder Monat – besonders, wenn es um die volle Rente geht.

Wer plant, mit 63 aus dem Berufsleben auszusteigen, sollte daher nicht nur mit dem Arbeitgeber sprechen, sondern auch die persönliche Situation rechtzeitig klären lassen. So steht einem ruhigen Start ins Rentenalter nichts im Weg.

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