Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung für Familien in Österreich – aber nicht jeder kann ihn automatisch beantragen. Um Anspruch darauf zu haben, muss ein Kind im Haushalt leben, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Das ist die wichtigste Voraussetzung.

Das bedeutet: Nur wer tatsächlich Familienbeihilfe für ein Kind erhält, kann den Bonus auch geltend machen. Das gilt unabhängig davon, ob das Kind noch im gemeinsamen Haushalt lebt oder bereits ausgezogen ist – Hauptsache, die Beihilfe fließt.

Eine besondere Regelung gilt für getrenntlebende oder geschiedene Eltern. Lebt das Kind nicht mit beiden Eltern zusammen, kann nur der Elternteil den Familienbonus in Anspruch nehmen, der auch den Unterhaltsabsetzbetrag für das Kind erhält. Dieser Betrag wird in der Regel dem Elternteil zugestanden, der den Unterhalt zahlt, also regelmäßig Kinderunterhalt leistet. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bonus dort ankommt, wo die finanzielle Belastung tatsächlich entsteht.

Wichtig ist auch: Der Familienbonus wird steuerlich geltend gemacht, meist über die Gehaltsabrechnung oder die jährliche Steuererklärung. Er mindert die zu zahlende Einkommensteuer – bei vielen Familien führt das zu einer spürbaren Entlastung.

Wer unsicher ist, ob er Anspruch hat, sollte seine Unterlagen prüfen oder sich direkt an die zuständige Familienbeihilfenstelle oder einen Steuerberater wenden. Die Informationen auf der offiziellen Website des Bundeskanzleramt Österreich helfen ebenfalls weiter.

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