Kann man eine Lastschrift zurückziehen?
Ja, eine Lastschrift kann unter bestimmten Bedingungen zurückgezogen werden. Wichtig ist jedoch der Unterschied zwischen dem Widerruf eines Lastschriftmandats und der Kündigung einer Einzugsermächtigung. Wer eine automatische Abbuchung stoppen möchte, muss dies richtig und rechtzeitig tun.
Um eine Einzugsermächtigung wirksam zu kündigen, reicht eine E-Mail oder eine Nachricht über eine Online-Plattform nicht aus. Laut den geltenden Regelungen muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Ein handschriftlich oder maschinell verfasstes Schreiben, das per Post an den Zahlungsempfänger gesendet wird. Nur so ist die Kündigung rechtsgültig.
Es empfiehlt sich, das Schreiben als Einwurf-Einschreiben mit Rückschein abzusenden. Auf diese Weise hat man einen Nachweis über den Versand – wichtig, falls es später zu Streitigkeiten kommt. Außerdem sollte das Datum im Schreiben klar benannt sein, um zu verhindern, dass weitere Abbuchungen erfolgen.
Sollte bereits eine unberechtigte Lastschrift erfolgt sein, kann man diese innerhalb von acht Wochen nach Abzug vom Konto bei der eigenen Bank zurückbuchen lassen. Dies nennt man den Zahlungswiderruf nach SEPA-Lastschrift-Rahmenbedingungen. Wichtig: Die Bank darf den Betrag nur zurückbuchen, wenn die Abbuchung tatsächlich nicht autorisiert war.
Wer regelmäßig Lastschriften nutzt, sollte daher immer im Blick behalten, welche Mandate aktiv sind – und bei Beendigung einer Leistung die schriftliche Kündigung nicht vergessen.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.