<h2>Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung</h2> <p>In der <strong>Regel</strong> muss einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. Ohne vorherige Abmahnung ist die Kündigung unwirksam, sofern die Abmahnung nicht ausnahmsweise entbehrlich war.</p> <p>Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer erklärt hat, weiter <strong>Pflichtverletzungen</strong> zu begehen.</p>

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