Kann man in Frankreich wohnen und in Deutschland krankenversichert bleiben?
Ja, es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, in Frankreich zu leben und gleichzeitig in Deutschland krankenversichert zu bleiben. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer, die von einem deutschen Unternehmen nach Frankreich entsandt werden. Aufgrund der europäischen Gemeinschaftsvorschriften haben entsandte Beschäftigte das Recht, weiterhin in ihrem ursprünglichen Heimatland – in diesem Fall Deutschland – sozialversicherungspflichtig zu bleiben, inklusive der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wichtig ist, dass diese Regelung nicht automatisch für alle gilt. Sie richtet sich vor allem an sogenannte „entsandte Arbeitnehmer“, also Personen, die temporär in ein anderes EU-Land beordert werden, ohne ihren festen Arbeitsplatz dauerhaft zu wechseln. Solange die Entsendung nicht länger als 24 Monate dauert (in Ausnahmefällen verlängerbar), kann die deutsche Krankenversicherung weitergeführt werden.
Im Alltag bedeutet das: Wer beispielsweise für ein deutsches Unternehmen in Paris arbeitet, aber weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann sich auch in Frankreich medizinisch behandeln lassen – und zwar mithilfe der sogenannten Entsendebestätigung (Formular S1 oder früher E106). Damit wird der Anspruch auf medizinische Leistungen im Gastland gesichert, und die Kosten werden wie im Heimatland abgerechnet.
Wer dauerhaft nach Frankreich zieht oder dort selbstständig wird, muss hingegen in der Regel in das französische Krankenversicherungssystem wechseln. Die europäischen Regelungen unterstützen zwar die grenzüberschreitende Mobilität, ersetzen aber keine dauerhafte Wohnsitzänderung. Wer unsicher ist, sollte daher immer die zuständige deutsche Krankenkasse und gegebenenfalls die französische Sozialversicherung konsultieren.
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