Ehe und Zölibat bei orthodoxen Priestern
In der orthodoxen Kirche ist die Frage von Ehe und Priesteramt durch eine Jahrhunderte alte Tradition geregelt, die sich grundlegend von der römisch-katholischen Praxis unterscheidet. Orthodoxe Priester können durchaus verheiratet sein. In den meisten Pfarrgemeinden ist dies sogar der Regelfall, da verheiratete Geistliche durch ihre eigene Familienerfahrung oft ein tieferes Verständnis für die Alltagssorgen der Gläubigen mitbringen.
Allerdings gilt dabei eine strikte zeitliche Regel: Die Entscheidung für den Familienstand muss zwingend vor der Weihe fallen. Ein Mann kann als Verheirateter zum Priester geweiht werden, aber ein bereits geweihter Priester darf nicht mehr heiraten. Sollte die Ehefrau eines Priesters versterben, ist ihm eine erneute Hochzeit untersagt – er verbringt seinen weiteren Lebensweg fortan ehelos.
Die orthodoxe Tradition unterscheidet klar zwischen dem Gemeindeklerus und dem Mönchtum. Während die Seelsorge vor Ort meist von verheirateten Priestern geleistet wird, bleibt das höchste Hirtenamt einer anderen Lebensform vorbehalten: Bischöfe stammen stets aus dem Mönchsstand und leben ausnahmslos zölibatär. Auf diese Weise vereint die Kirche die lebensnahe Erfahrung verheirateter Seelsorger mit der geistlichen Hingabe der Ehelosigkeit in den leitenden Ämtern.
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