Sind Zinsen aus Sparbriefen steuerfrei?

Nein, Sparbriefe sind nicht steuerfrei. Die Zinserträge, die aus einem Sparbrief erwachsen, gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen daher der Kapitalertragsteuer. Das bedeutet: Sobald die Zinsen gutgeschrieben werden, fallen in der Regel 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) an.

Wichtig: Viele Institute führen diese Steuer direkt an das Finanzamt ab – oft ohne dass der Anleger zusätzlichen Aufwand hat. Wer den sogenannten Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingereicht hat, kann jedoch jährlich bis zu 801 Euro Zinseinkünfte (bei Alleinstehenden) steuerfrei erzielen. Alles darüber hinaus wird versteuert.

Ein Sparbrief bietet zwar Sicherheit und planbare Zinsen, aber eben keine Steuervorteile. Wer steuerfreie Erträge sucht, sollte Alternativen wie das Tagesgeld mit Freistellungsauftrag oder bestimmte fondsgebundene Angebote im Blick haben. Auch Riester- oder Betriebsrenten können steuerliche Vorteile bieten, allerdings mit längeren Laufzeiten und mehr Bindung.

Grundsätzlich lohnt es sich, gerade bei höheren Beträgen, Steuern und Gebühren im Vorfeld zu prüfen. Nicht jeder Sparbrief ist gleich – und nicht jeder ist für jeden Anleger die beste Wahl.

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