Wann gelte ich als Steuerinländer in Deutschland?

Wenn Sie nach Deutschland ziehen – sei es beruflich, aus persönlichen Gründen oder für ein längeres Aufenthaltsjahr – stellt sich schnell die Frage: Bin ich steuerlich gesehen hier ansässig? Die Antwort hat weitreichende Folgen für Ihre Steuerpflicht.

Grundsätzlich gilt: Sie sind steuerlich in Deutschland ansässig, wenn Sie hier eine Wohnung haben, die Sie nutzen – oder die Ihnen zumindest zur Verfügung steht. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Mietwohnung, ein Eigenheim oder nur ein Zimmer bei Bekannten handelt. Wichtig ist, dass der Zugang dauerhaft gesichert ist. Selbst ein privat eingerichtetes Zimmer, auf das Sie jederzeit zugreifen können, reicht aus, um als Steuerinländer zu gelten.

Ein weiterer Weg, als ansässig zu gelten, ist der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland. Das bedeutet: Wenn Sie sich längerfristig im Land aufhalten – zum Beispiel mehrere Monate hintereinander – und hier Ihren Lebensmittelpunkt bilden, gelten Sie ebenfalls als Steuerinländer.

Die Konsequenz: Als ansässige Person unterliegen Sie der unbeschränkten Steuerpflicht. Das heißt, Sie müssen in Deutschland nicht nur Einkünfte aus dem Inland, sondern auch aus dem Ausland versteuern. Es lohnt sich daher, die eigene Situation genau zu prüfen – besonders, wenn Sie zwischen zwei Ländern pendeln oder mehrere Wohnsitze haben.

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