Wann kann man den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragen?

Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machen. Dieser Steuervorteil unterstützt Eltern, die allein für ihre Kinder sorgen. Um Anspruch darauf zu haben, müssen Sie im Kalenderjahr mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate ohne (Ehe-)Partner/in leben. Zudem müssen Sie während diesem Zeitraum auch tatsächlich Familienbeihilfe für das Kind beziehen.

Der Alleinerzieherabsetzbetrag wird automatisch bei der Veranlagung berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es genügt in den meisten Fällen, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung ordnungsgemäß ausfüllen und die Angaben zur Familienbeihilfe sowie zum Getrenntleben machen. Der Betrag wird dann direkt von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen und senkt so Ihre Steuerlast.

Wichtig ist: Auch wenn Sie geschieden, dauerhaft getrennt oder verwitwet sind, zählt, ob Sie tatsächlich allein mit dem Kind leben und Familienbeihilfe beziehen. Es reicht nicht aus, nur den Status „alleinerziehend“ zu haben – die tatsächlichen Lebensumstände müssen passen. Die genauen Kriterien finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at), wo auch Beispiele und Detailinfos helfen, den Anspruch richtig einzuschätzen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, lohnt sich ein Blick in Ihre Steuerunterlagen oder eine kurze Anfrage beim Finanzamt. Viele Alleinerziehende nutzen den Absetzbetrag, ohne es zu wissen – dabei kann er die Jahressteuer merklich reduzieren.

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