Wann muss eine Auslandsüberweisung gemeldet werden?

Wenn Sie Geld ins Ausland überweisen oder Zahlungen aus dem Ausland erhalten, fragen Sie sich unter Umständen, ob diese Meldungspflichten unterliegen. Die Regel ist klar: Ab einem Betrag von mehr als 12.500 Euro – oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung – müssen bestimmte Überweisungen gemeldet werden. Diese Pflicht gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen, Banken und öffentliche Stellen.

Die Meldung ist erforderlich, wenn Zahlungen entweder von Ausländern empfangen oder an Ausländer geleistet werden – und das auch dann, wenn die Überweisung über inländische Konten läuft. Wichtig ist, dass die Grenze von 12.500 Euro monatlich gilt. Das bedeutet: Wird der Betrag innerhalb eines Monats überschritten, muss er erfasst werden, auch wenn die einzelnen Transaktionen darunter liegen.

Verantwortlich für die Meldung sind meist die Geschäftsbanken, die im Rahmen ihrer Meldepflichten an die Deutsche Bundesbank berichten. Dennoch ist es ratsam, bei größeren grenzüberschreitenden Zahlungen Bescheid zu wissen, besonders wenn sie regelmäßig erfolgen. Das zuständige Formular und weitere Informationen finden Sie im Außenwirtschaft Formular-Center der Bundesbank.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte im Zweifelsfall seine Bank konsultieren oder sich direkt über die Meldepflichten informieren. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und bleiben auf der sicheren Seite.

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