Wann bin ich als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert?
Wenn Sie regelmäßig mehr als 5.775,00 Euro im Monat verdienen, sind Sie ab 2024 nicht mehr automatisch gesetzlich krankenversichert. Stattdessen werden Sie dann als sogenannte freiwillig Versicherte eingestuft – vorausgesetzt, Sie sind weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis.
Das bedeutet: Sobald Ihr monatliches Bruttogehalt diese Grenze ein Jahr lang überschreitet, entscheiden Sie selbst, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben möchten. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst und dient dazu, zwischen pflichtversicherten und freiwillig Versicherten zu unterscheiden.
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Lohnt es sich, freiwillig in der GKV zu bleiben? Die Antwort hängt von der individuellen Situation ab. Wer beispielsweise familienversichert ist oder eine günstige Zusatzversicherung hat, könnte von der freiwilligen Versicherung profitieren. Andererseits zahlen freiwillig Versicherte oft höhere Beiträge, da der Arbeitgeber nicht mehr die Hälfte übernimmt – außer im Rahmen einer sogenannten „Beihilfe“.
Wichtig ist: Die Entscheidung muss nicht überstürzt werden. Wer erstmals die Grenze überschreitet, erhält in der Regel eine Mitteilung der Krankenkasse und kann dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums reagieren. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen – denn die Wahl wirkt sich direkt auf die Beiträge und Leistungen aus.
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