Wann muss man keinen Trennungsunterhalt zahlen?

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, dass nach der Trennung automatisch Unterhalt fällig ist. Doch das stimmt so nicht. Der Trennungsunterhalt entsteht nur, wenn ein Ehepartner finanziell auf den anderen angewiesen ist. Wenn also das Einkommen des sogenannten Unterhaltspflichtigen nicht höher ist als das des anderen, entfällt der Anspruch auf Zahlungen.

Das bedeutet: Wer nach der Trennung genauso viel oder sogar mehr verdient als der Ex-Partner, muss in der Regel nichts zahlen – vorausgesetzt, er bleibt über der sogenannten Selbstbehaltsgrenze. Derzeit liegt diese bei etwa 1.200 Euro im Monat. Das ist der Betrag, den eine Person zum Leben braucht, um nicht unter den Existenzminimum zu fallen. Unter diesem Betrag ist keine Unterzahlung möglich, selbst wenn der andere weniger verdient.

Es kommt also nicht auf die Einkünfte vor der Ehe oder frühere Lebensverhältnisse an, sondern auf die aktuelle finanzielle Situation beider Ex-Partner. Wer also wenig verdient oder arbeitslos ist, kann unter Umständen den geforderten Unterhalt komplett verweigern.

Wichtig ist aber: Jeder Fall ist individuell. Besonders bei gemeinsamen Kindern oder unklaren Einkommensverhältnissen lohnt es sich, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Wer vorschnell auf zahlt – oder im Gegenteil: nichts zahlt – riskiert teure Fehlentscheidungen.

Die gute Nachricht: Wer fair verdient und beide Parteien gleichgestellt sind, muss sich nach der Trennung keine Sorgen vor monatlichen Unterhaltszahlungen machen.

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