Was bedeutet „Prüfung abgeschlossen“?
Der Ausdruck „Prüfung abgeschlossen“ taucht oft im schulischen oder beruflichen Alltag auf – doch was steckt genau dahinter? Grundsätzlich bedeutet es, dass eine Prüfung formal beendet wurde. Das heißt: Der Prüfling hat alle geforderten Teile – sei es eine schriftliche Klausur, einen mündlichen Teil oder praktische Aufgaben – erledigt.
Allerdings ist wichtig: „Abgeschlossen“ heißt nicht automatisch „bestanden“. Eine Prüfung kann abgeschlossen sein, auch wenn die Note oder das Ergebnis noch aussteht. Erst wenn ausdrücklich von einem „bestandenen“ oder „bestätigten“ Abschluss die Rede ist, steht fest, dass die Leistung ausreichend war.
Im Alltag nutzen viele Menschen die Begriffe „abgeschlossen“ und „bestanden“ oft synonym – das ist aber nicht ganz korrekt. Wer etwa sagt: „Ich habe die Prüfung abgeschlossen“, könnte damit nur meinen, dass er teilgenommen und alles eingereicht hat. Ob er durchgefallen oder erfolgreich war, bleibt dann erstmal offen.
Die endgültige Bewertung hängt meist von der erreichten Punktzahl ab. In den meisten Fällen reicht eine bestimmte Mindestpunktzahl aus, um die Prüfung als bestanden zu gelten. Sobald das Ergebnis vorliegt und positiv ausfällt, kann man dann zu Recht sagen: „Ich habe die Prüfung bestanden.“
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