Zollbestimmungen für die Einfuhr
10 Liter Spirituosen, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen für den persönlichen Bedarf mitgebracht werden, ohne verzollt werden zu müssen.
Bei Kaffee sind es 10 Kilo. Für Wein gibt es keine Höchstmenge.
Stand: 17.08.2022
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