Was bedeutet „junger Mensch“ in Deutschland?
Der Begriff „junger Mensch“ klingt zunächst allgemein, hat in Deutschland aber eine klare rechtliche Bedeutung. Laut § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gilt als junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist. Das bedeutet: Jeder, der unter 27 ist, fällt in diese Kategorie – unabhängig davon, ob es um soziale Unterstützung, Bildung oder Jugendhilfe geht.
Diese Altersgrenze ist wichtig, weil sie den Zugang zu bestimmten Angeboten regelt. So können junge Erwachsene bis kurz vor ihrem 27. Geburtstag beispielsweise Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben, etwa bei Wohnproblemen, Ausbildungsstart oder familiären Konflikten. Die Regelung berücksichtigt, dass viele Menschen in diesem Alter noch dabei sind, Fuß zu fassen – im Beruf, im Leben, in der Gesellschaft.
Interessant ist auch, dass der Begriff „junger Mensch“ geschlechtsneutral ist. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um einen jungen Mann oder eine junge Frau handelt. Ganz im Sinne moderner Gesetzespraxis wird mit dieser Formulierung Inklusion gelebt, lange bevor das in anderen Bereichen selbstverständlich wurde.
Die Festlegung auf das Alter von unter 27 Jahren zeigt, dass der Gesetzgeber die Übergangszeit vom Jugendalter ins Erwachsenendasein ernst nimmt. Denn auch mit 25 oder 26 ist das Leben oft noch nicht so stabil wie später. Wer sich fragt, ab wann man „nicht mehr jung“ ist – hier endet die offizielle Förderung. Aber das Lebensgefühl, jung zu sein, kennt keine Paragraphen.
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