Was Sie steuerlich als Privatperson absetzen können
Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger lohnt es sich, beim nächsten Steuerbescheid genauer hinzusehen. Viele vergessen, dass auch im privaten Bereich einige Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können – und so die Steuerlast senken.
So lassen sich beispielsweise Beiträge für gesetzliche und private Krankenversicherungen, ebenso wie Pflege- und Rentenversicherungen, von der Steuer absetzen. Auch Riester-Rentenverträge werden gefördert und mindern Ihre zu versteuernden Einkünfte.
Haben Sie im vergangenen Jahr Spenden an gemeinnützige Organisationen geleistet, sollten Sie die Belege aufbewahren: Diese können Sie vollständig als Sonderausgaben angeben. Gleiches gilt für die Kirchensteuer, die bei den meisten direkt mit dem Lohn versteuert wird – sie ist ebenfalls absetzbar.
Wenn Sie verheiratet sind und Realsplitting nutzen, kann unter bestimmten Umständen auch der Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, etwa bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Partners.
Auch Kosten für Kinderbetreuung – wie Kita-Gebühren oder Beiträge für den Kindergarten – können steuermindernd wirken. Bei schulischer oder beruflicher Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen Schulgeld und Kosten der Erstausbildung (z. B. Studium) als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Wichtig ist: Halten Sie alle Belege sorgfältig bereit und konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Steuerberater. So sichern Sie sich jede mögliche Erstattung.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.