Verkauf eines angemeldeten Autos: Worauf du achten musst
Wenn du dein Auto verkaufst, während es noch angemeldet ist, solltest du einige wichtige Schritte nicht vergessen. Die wichtigste Maßnahme: Informiere sowohl deine Kfz-Versicherung als auch die zuständige Zulassungsstelle über den Verkauf. Andernfalls könntest du weiterhin für Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer aufkommen – obwohl das Fahrzeug dir nicht mehr gehört.
Der Käufer muss das Auto nach dem Erwerb innerhalb von sieben Tagen auf seinen Namen ummelden. Er erhält dann eine neue Versicherungsbestätigung und eine aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Bis dahin läuft die alte Versicherung normalerweise weiter, daher ist es ratsam, den genauen Übergabetermin schriftlich festzuhalten – idealerweise im Kaufvertrag.
Ein weiterer Punkt: Auch ein angemeldetes Auto kann ohne gültige TÜV-Plakette verkauft werden. Allerdings ist das mit Risiken verbunden. Der neue Halter muss dann meist eine Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen, bevor er das Fahrzeug zulassen kann. Werden Mängel beim Straßenverkehr festgestellt, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden – und der Käufer muss mit einem Bußgeld rechnen.
Um Ärger zu vermeiden, lohnt es sich, das Auto vor dem Verkauf prüfen zu lassen – besonders wenn die TÜV-Frist bald abläuft. So steigerst du nicht nur den Wert, sondern vermeidest unangenehme Überraschungen für beide Parteien. Ein sauberer Verkauf beginnt mit der richtigen Abmeldung – und einem vollständigen Papierstapel.
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