Was wird beim Versorgungsausgleich geteilt?
Bei einer Scheidung spielt der Versorgungsausgleich eine wichtige Rolle, besonders wenn es um die Rente geht. Viele wissen nicht, dass auch die in der Ehe erworbene Rentenansprüche ausgeglichen werden – und zwar automatisch, wenn keine Abweichung vereinbart wurde.
Der Versorgungsausgleich betrifft vor allem die gesetzliche Rentenversicherung. Während der Ehezeit aufgebaute Anrechte werden zwischen beiden Partnern ausgeglichen. Das bedeutet: Jeder Partner gibt die Hälfte der in der gemeinsamen Zeit erworbenen Rentenpunkte an den anderen ab. Diese sogenannte interne Teilung geschieht nicht durch Überweisung von Geld, sondern durch eine Umrechnung der Anrechte.
Stell dir vor, einer hat während der Ehe mehr in die Rente eingezahlt – etwa weil er oder sie gearbeitet hat, während der andere sich um den Haushalt oder die Kinder kümmerte. Damit wird auch dieser Beitrag anerkannt. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass der ausgleichsberechtigte Partner später nicht benachteiligt wird, wenn die Rente ausgezahlt wird.
Wichtig ist: Nur die Ansprüche, die während der Ehe entstanden sind, werden geteilt. Vor der Ehe erworbene oder nach der Trennung hinzukommende Leistungen fließen nicht mit ein. Auch andere Vorsorgeformen wie Betriebsrenten oder private Rentenversicherungen können unter bestimmten Bedingungen betroffen sein, aber die gesetzliche Rente ist der häufigste Fall.
Der Versorgungsausgleich ist Teil des Scheidungsverfahrens und wird meist von Amts wegen durchgeführt. Wer sicher gehen will, kann sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen – denn faire Teilung bedeutet auch, dass beide Seiten langfristig abgesichert sind.
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