Wann ist ein Rechtsgeschäft für Minderjährige rechtlich nachteilig?

Im deutschen Zivilrecht gilt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein grundlegendes Prinzip: beschränkt Geschäftsfähige – also Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren – sollen vor finanziellen und rechtlichen Gefahren geschützt werden. Grundsätzlich benötigen sie für den Abschluss eines Vertrages die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, meist der Eltern. Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch, wenn ein Geschäft für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

Doch wann spricht man von einem rechtlichen Nachteil? Ein Rechtsgeschäft gilt immer dann als unmittelbar rechtlich nachteilig, wenn der Minderjährige durch den Vertrag eine eigene persönliche Pflicht eingeht oder wenn ein bestehendes Recht von ihm aufgehoben beziehungsweise eingeschränkt wird. Das bedeutet: Sobald eine Verpflichtung entsteht – wie etwa die Zahlung eines Kaufpreises, das Erbringen einer Dienstleistung oder das Eingehen einer Haftung –, liegt ein rechtlicher Nachteil vor.

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen. Selbst wenn ein Geschäft wirtschaftlich sehr gewinnbringend erscheint – etwa der Kauf eines Marken-Smartphones für nur einen Euro –, ist es rechtlich gesehen dennoch nachteilig. Denn der Minderjährige verpflichtet sich zur Bezahlung des Euro und geht damit eine eigene Verbindlichkeit ein.

Typische Beispiele für rechtlich nachteilige Geschäfte sind daher reguläre Kaufverträge, Mietverträge oder Schenkungen, die mit Auflagen verbunden sind (wie etwa die Übereignung einer vermieteten Immobilie, da hier Verwalter- und Steuerpflichten entstehen). Als rechtlich vorteilhaft gelten dagegen meist reine Schenkungen ohne jegliche Bedingungen oder die Erfüllung einer Forderung zugunsten des Minderjährigen.

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