Wer arbeitet noch 50 Stunden pro Woche?

In der Schweiz regelt das Arbeitsgesetz (ArG), wie lange Arbeitnehmende täglich und wöchentlich beschäftigt sein dürfen. Je nach Beruf und Branche gelten unterschiedliche Regelungen – das sorgt oft für Verwirrung.

Die Regel: 45 Stunden pro Woche

Für viele Beschäftigte gilt eine Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche. Dazu zählen Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, Büroangestellte, technisches Personal sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. Diese Regelung schützt die Gesundheit und sorgt für eine bessere Work-Life-Balance.

Aber: Manche arbeiten bis zu 50 Stunden

Die Ausnahme sind „alle übrigen Arbeitnehmenden“. Dazu gehören oft Fahrer, Sicherheitspersonal, Landwirte, Hotelangestellte oder kleinere Handwerksbetriebe. Für diese Gruppen erlaubt das Gesetz bis zu 50 Stunden wöchentliche Arbeitszeit – vorausgesetzt, die Arbeitnehmerzustimmung vorliegt und gesundheitliche Grenzen eingehalten werden.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten diese Werte bundesweit, geregelt durch das Schweizerische Arbeitsgesetz und überwacht vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Ziel ist es, Überlastung zu vermeiden und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten – auch wenn die Realität in manchen Branchen noch lange Tage bedeutet.

Wichtig zu wissen: Auch bei 50 Stunden bleibt die Wochenruhezeit unantastbar – mindestens 24 Stunden ununterbrochene Freizeit pro Woche müssen eingehalten werden. Und Nacht- sowie Sonntagsarbeit unterliegen zusätzlichen Schutzvorschriften.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen