Wer muss den Schenkungsvertrag unterschreiben?
Bei einer Schenkung ist nicht automatisch der Schenker selbst verpflichtet, die Steuererklärung einzureichen. Die Schenkungssteuererklärung wird in der Regel allein vom Beschenkten unterschrieben, da dieser auch der Steuerschuldner ist. Das Finanzamt erwartet von ihm den Nachweis über den Erhalt der Zuwendung und die Berechnung der eventuell fälligen Steuer.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn der Schenker zugesagt hat, die anfallende Schenkungssteuer zu übernehmen, muss auch er die Erklärung unterschreiben. In diesem Fall gilt die Übernahme der Steuerlast als zusätzliche Leistung – und wird vom Gesetzgeber sogar als zweite Schenkung angesehen. Dies kann steuerliche Konsequenzen haben, weshalb solche Vereinbarungen gut durchdacht sein sollten.
Die Abgabe der Erklärung sollte fristgerecht erfolgen, am besten innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Schenkung. Verspätungen können zu Säumniszuschlägen führen. Das Finanzamt prüft dann die Angaben und kann gegebenenfalls Nachfragen stellen oder eine Steuerfestsetzung vornehmen. Falls der Beschenkte mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, steht ihm ein Einspruchrecht zu – dieser muss jedoch innerhalb eines Monats erfolgen.
Formal muss der Schenkungsvertrag nicht immer schriftlich vorliegen, bei höheren Beträgen oder Immobilien ist eine notarielle Beurkundung jedoch Pflicht. Wer unsicher ist, sollte sich rechtzeitig beraten lassen – Fehler bei der Schenkung können sich teuer auswirken.
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