Wer schreibt die Auftragsbestätigung?

Die Auftragsbestätigung wird vom Auftragnehmer erstellt – also der Person oder Firma, die den Auftrag annimmt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Bestätigung, dass die angebotene Leistung oder Lieferung angenommen wurde und der Vertrag damit zustande gekommen ist.

Diese Bestätigung ist mehr als nur eine nette Rückmeldung. Sie dient als rechtliche Absicherung für beide Seiten. Immerhin dokumentiert sie, welche Leistungen vereinbart wurden, zu welchem Preis, in welchem Umfang und innerhalb welcher Frist. So kann später kein Missverständnis über die Inhalte entstehen.

Wichtig ist: Die Auftragsbestätigung darf nicht mit der Bestellung verwechselt werden. Der Kunde – also der Auftraggeber – sendet die Bestellung. Der Dienstleister oder Lieferant bestätigt diesen Auftrag mit der Auftragsbestätigung. Erst mit dieser Gegenleistung ist der Vertrag rechtlich bindend, sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen.

Ein gut formulierter Text enthält neben der klaren Annahmeerklärung auch alle relevanten Details: Artikel oder Leistungen, Menge, Preis, Zahlungsbedingungen und Liefertermin. Auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten verlinkt oder angehängt sein, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Ob per E-Mail, Brief oder digitales Formular – die Auftragsbestätigung ist ein zentrales Dokument im Geschäftsverkehr. Wer sorgfältig schreibt, schafft Vertrauen und vermeidet spätere Streitigkeiten. Ein kleiner Schritt, der viel Sicherheit bringt.

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