Arztbesuch im Ausland: Wer übernimmt die Kosten?

Ein medizinischer Notfall im Urlaub ist immer unangenehm. Umso wichtiger ist die Frage, wer für die anfallenden Behandlungskosten aufkommt. Wer sich im europäischen Ausland behandeln lassen muss, ist grundsätzlich über seine deutsche gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Als Nachweis dient hierbei die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite der normalen Gesundheitskarte befindet.

Es gibt jedoch eine entscheidende Einschränkung: Der gewählte Arzt oder das Krankenhaus vor Ort muss zwingend in das staatliche Versorgungssystem des Reiselandes eingebunden sein. Nur unter dieser Voraussetzung erhalten Urlauber alle notwendigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu den im jeweiligen Land geltenden Bedingungen. Wer stattdessen einen reinen Privatarzt aufsucht, muss die Rechnung zunächst selbst bezahlen.

Zudem ist wichtig zu wissen, dass die gesetzlichen Kassen nur das erstatten, was auch einheimischen Patienten zusteht. Eventuelle Zuzahlungen oder Eigenanteile müssen Reisende oft selbst tragen. Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist grundsätzlich nicht abgedeckt. Um auf unvorhersehbaren Kosten nicht sitzen zu bleiben, empfiehlt sich daher vor jeder Reise der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.

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