Wer zahlt die Zahnspange bei getrenntlebenden Eltern?

Wenn Eltern geschieden sind, stellt sich oft die Frage, wer für die Kosten einer Zahnspange ihres Kindes aufkommt. Die gute Nachricht: Auch nach einer Trennung sind beide Eltern weiterhin für das Wohl ihres Kindes verantwortlich – auch finanziell.

Ein Gericht hat klargestellt, dass eine kieferorthopädische Behandlung, wenn sie medizinisch notwendig ist, als Sonderbedarf im Rahmen des Kindesunterhalts gilt. Das bedeutet: Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht vollständig übernimmt, müssen beide Eltern je nach ihrem Einkommen anteilig zahlen.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommensverhältnis der Eltern. Zahlt also ein Elternteil deutlich mehr als der andere, wird er auch einen größeren Teil der Kosten tragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder getrennt leben – die Pflicht zur finanziellen Unterstützung bleibt bestehen.

Wichtig ist, dass die Notwendigkeit der Behandlung von einem Kieferorthopäden nachgewiesen wird. Reine Wunschbehandlungen oder ästhetische Korrekturen fallen in der Regel nicht unter diesen Sonderbedarf.

Eltern sollten daher frühzeitig miteinander sprechen – oder sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen –, um Streit zu vermeiden. Denn am Ende zählt das Wohl des Kindes. Eine rechtzeitige Zahnbehandlung kann langfristig sogar teure Folgeschäden verhindern.

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