Wie Sie ein Haus steuerfrei vererben können

Ein Eigenheim zu vererben, ist für viele Eigentümer ein wichtiges Ziel – besonders, wenn es um die Zukunft der Familie geht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Immobilie sogar steuerfrei vererbt werden, was eine enorme finanzielle Erleichterung bedeutet.

Der Schlüssel liegt im sogenannten Wohnungsvermögen. Wurde die Immobilie bis zum Tod des Eigentümers selbst bewohnt, bleibt die Erbschaftssteuer aus, wenn das Haus oder die Wohnung an nah verwandte Personen weitergegeben wird – konkret an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder. Voraussetzung ist, dass auch die Erben das Objekt weiterhin selbst nutzen. Wird die Immobilie vermietet oder leer stehen gelassen, greift der Steuerfreibetrag in der Regel nicht.

Die Regelung soll die Fortführung des Familienheims im engsten Kreis fördern. So können Ehegatten beispielsweise bei der Erbschaft komplett von der Steuer befreit sein, solange sie im Haus wohnen bleiben. Ähnliches gilt für Kinder, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Sie müssen das Haus mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen, um den steuerfreien Status zu sichern.

Es lohnt sich daher, die Vererbung der Immobilie frühzeitig zu planen. Eine notarielle Testamentsregelung** oder ein lebzeitiger Erbvertrag kann Missverständnisse vermeiden und sicherstellen, dass die steuerlichen Vorteile auch wirklich greifen. Denn wer im Vorfeld klare Strukturen schafft, schenkt seiner Familie nicht nur ein Zuhause – sondern auch finanzielle Sicherheit.

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