Wie hoch darf die Miete bei Bürgergeld sein?

Wenn du Bürgergeld beziehst, übernimmt die Stadt die Miete – aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. In Berlin gelten sogenannte Mietobergrenzen, die davon abhängen, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie groß sie ist. Diese Grenzen sollen sicherstellen, dass die Kosten im Rahmen bleiben, ohne dass Menschen in zu kleine oder zu teure Wohnungen ziehen müssen.

Für eine Einzelperson gilt: Die Wohnung darf maximal 50 Quadratmeter groß sein, und die Bruttokaltmiete darf 449,00 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen steigt die angemessene Wohnfläche auf 65 m², und die Miete darf bis zu 543,40 Euro betragen. Bei drei Personen sind bis zu 80 m² und 668,80 Euro monatlich abgedeckt. Für Haushalte mit vier Personen liegt die Obergrenze bei 90 m² und einer Miete von 772,40 Euro.

Wichtig ist: Diese Beträge beziehen sich auf die Bruttokaltmiete – also ohne Nebenkosten. Wenn die tatsächliche Miete höher ist, musst du den Unterschied selbst zahlen, es sei denn, es liegt eine besondere Härte vor. Dann kann unter Umständen trotzdem mehr übernommen werden.

Die genauen Grenzen können je nach Bezirk leicht variieren, da auch die örtliche Marktmietspiegel berücksichtigt werden. Deshalb lohnt es sich, im Einzelfall beim zuständigen Jobcenter nachzufragen. Grundsätzlich gilt: Wer umzieht, sollte darauf achten, dass die neue Wohnung innerhalb der angemessenen Grenzen bleibt – sonst droht ein Zuschlag aus der eigenen Tasche oder sogar Ablehnung der Kostenübernahme.

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