Wie viel Kindergeld gibt es für Zwillinge?
Wenn Eltern Zwillinge bekommen, freuen sie sich nicht nur über doppelte Freude – sie haben oft auch Fragen zum Kindergeld. Die gute Nachricht: Jedes Kind bekommt eine eigene Kindergeldzahlung. Das bedeutet, dass bei Zwillingen für jedes Kind der reguläre Betrag gezahlt wird – unabhängig davon, ob es sich um Mehrlinge handelt oder nicht.
Für die ersten beiden Kinder, also auch bei Zwillingen, beträgt das Kindergeld derzeit 204 Euro monatlich pro Kind. Ab dem dritten Kind steigt der Betrag leicht an: Das dritte Kind erhält 210 Euro, das vierte und jedes weitere Kind sogar 235 Euro im Monat. Diese Beträge gelten unabhängig vom Lebensalter des Kindes, solange es die Voraussetzungen erfüllt – etwa noch in der Ausbildung ist oder weder voll erwerbstätig noch verheiratet ist.
Die Auszahlung erfolgt gewöhnlich monatlich und wird vom Finanzamt bearbeitet. Wichtig ist: Der Antrag auf Kindergeld muss gestellt werden – automatisch erfolgt die Zahlung nicht. Eltern von Zwillingen sollten für jedes Kind einen eigenen Antrag ausfüllen oder beide in einem gemeinsamen Antrag aufführen.
Viele fragen sich auch, ob es zusätzliches Elterngeld für Zwillinge gibt. Das ist teilweise der Fall: Beim Elterngeld gibt es spezielle Regelungen für Mehrlinge. So kann die Bezugsdauer verlängert werden oder der Betrag leicht angepasst sein, je nach Bundesland und individueller Situation.
Wer Zwillinge erwartet oder bereits hat, sollte sich daher frühzeitig über die finanziellen Leistungen informieren – sowohl beim Kindergeld als auch beim Elterngeld. So lässt sich der Start mit doppelter Freude etwas leichter gestalten.
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