Energiepreispauschale nachträglich über die Steuererklärung sichern
Die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiekosten haben in den letzten Jahren viele Menschen belastet. Um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung damals die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro ins Leben gerufen. Während die meisten Arbeitnehmer diese Zahlung bereits automatisch mit ihrem Gehalt erhalten haben, sind einige Personen leer ausgegangen – insbesondere Studierende oder Personen mit einem Minijob.
Wenn du im September 2022 erwerbstätig warst und die Pauschale bisher nicht von deinem damaligen Arbeitgeber ausgezahlt bekommen hast, gibt es eine wichtige Nachzügler-Regelung: Du kannst dir die 300 Euro nachträglich sichern. Der Schlüssel dazu ist die Abgabe einer Steuererklärung für das Steuerjahr 2022.
Gerade für Studierende lohnt sich dieser Schritt doppelt. Viele verzichten auf eine Steuererklärung, weil sie wenig oder gar kein Einkommen haben. Wenn jedoch im relevanten Zeitraum ein Beschäftigungsverhältnis bestand – selbst bei einem einfachen Nebenjob oder Minijob –, berechnet das Finanzamt den Anspruch automatisch im Rahmen der Veranlagung. Voraussetzung ist lediglich, dass der Betrag nicht schon zuvor über die Lohnabrechnung gutgeschrieben wurde.
Wer die Steuererklärung 2022 einreicht, sollte darauf achten, dass alle Angaben zum damaligen Beschäftigungsverhältnis korrekt hinterlegt sind. So stellt das Finanzamt sicher, dass die Auszahlung reibungslos erfolgt. Ein Blick auf die Unterlagen aus dem Jahr 2022 lohnt sich also, um den zustehenden Bonus nicht zu verschenken.
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