Wie lange gibt es Familienbeihilfe?
Die Familienbeihilfe wird in Österreich grundsätzlich bis zum Ende des Monats gewährt, in dem das Kind den 18. Geburtstag erreicht. Das bedeutet: Sobald ein Kind 18 Jahre alt wird, endet der Anspruch auf die Beihilfe – aber nur, wenn keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein wichtiges Kriterium für die Weiterzahlung ist die berufliche oder schulische Ausbildung. Befindet sich das Kind nach dem 18. Lebensjahr in einer anerkannten Berufsausbildung – sei es eine Lehre, eine höhere Schule oder ein Studium –, kann die Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr weitergezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung ernsthaft verfolgt wird und entsprechende Nachweise, etwa über das Fortkommen im Studium oder in der Lehre, vorgelegt werden können.
Interessant ist auch, dass die Familienbeihilfe unter bestimmten Umständen sogar über das 24. Lebensjahr hinaus gezahlt werden kann – etwa bei Behinderungen oder bei Personen, die eine besonders lange Ausbildung absolvieren, wie Medizinstudenten. Wichtig ist in jedem Fall, die zuständige Stelle, meist die Finanzbehörde, über Änderungen im Ausbildungsstatus zu informieren.
Für viele Familien ist die Beihilfe eine wichtige finanzielle Unterstützung. Wer unsicher ist, ab wann oder ob die Leistung weitergezahlt wird, sollte sich am besten direkt bei der Arbeiterkammer oder der Finanz informieren – dort gibt es kostenlose und unabhängige Beratung.
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