Wie lange muss man arbeiten, um 2 Jahre Arbeitslosengeld zu beziehen?
Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie eine bestimmte Versicherungszeit nachweisen. Diese sogenannte Anwartschaftszeit beträgt mindestens 12 Monate. Diese Monate müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor Ihrer Arbeitslosmeldung pflichtversichert gewesen sein – zum Beispiel durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Doch Achtung: Diese 12 Monate berechtigen Sie lediglich zum Bezug von Arbeitslosengeld – nicht automatisch für 24 Monate. Die Dauer, wie lange Sie das Geld tatsächlich beziehen können, hängt vom Alter und der Gesamtlänge Ihrer Beitragszeiten ab.
So erhalten beispielsweise Arbeitnehmer über 58 Jahre unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld, während jüngere Betroffene oft nur 12 oder maximal 18 Monate Anspruch haben. Je länger Sie in den letzten Jahren gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, desto höher ist Ihre Sicherheit bei längerer Dauer.
Wichtig ist auch: Der Anspruch entsteht erst, wenn Sie sich **rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden** – und zwar spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Zudem müssen Sie sich als arbeitsfähig und arbeitsbereit erklären.
Das Arbeitslosengeld selbst beträgt in der Regel etwa 60 Prozent des früheren Nettoeinkommens (bei Kindern: 67 Prozent) und wird maximal für die festgelegte Dauer gezahlt. Danach könnte unter Umständen **Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)** in Betracht kommen, falls kein neuer Job gefunden wurde.
Für genaue Angaben zu Ihrem individuellen Fall lohnt sich ein Gespräch mit der Bundesagentur für Arbeit – dort erhält man verlässliche Auskunft zu Anspruch, Höhe und Laufzeit.
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