Flüssigkeiten im Handgepäck: Was ist erlaubt?
Wer mit dem Flugzeug reist, sollte bei Flüssigkeiten im Handgepäck besonders aufpassen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass nur begrenzte Mengen im Koffer erlaubt sind – und das aus guten Gründen: Sicherheitsvorschriften sollen Risiken an Bord verhindern.
Pro Person ist nur ein transparenter, wiederverschließbarer Beutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter erlaubt. In diesem Beutel dürfen ausschließlich Behälter mit einem Inhalt von höchstens 100 ml transportiert werden. Das betrifft zum Beispiel Shampoo, Duschgel, Parfüm oder Sonnencreme. Größere Flaschen gehören ins aufgegebene Gepäck.
Freigestellt sind lediglich Flüssigkeiten, die als Duty-free-Ware am Flughafen oder an Bord gekauft wurden – vorausgesetzt, sie liegen in einer original verschlossenen Sicherheitstüte mit Beleg. Auch Medikamente und Babynahrung sind unter bestimmten Umständen erlaubt, sollten aber bei der Kontrolle separat vorgezeigt werden.
Viele Passagiere unterschätzen, wie streng diese Regelung ist. Wer den 1-Liter-Beutel überfüllt oder größere Flaschen mitnimmt, riskiert, dass die Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle eingezogen werden. Das kann ärgerlich und zeitraubend sein – besonders, wenn man es eilig hat.
Der Tipp: Packen Sie Flüssigkeiten frühzeitig ein und testen Sie, ob der Beutel sich gut verschließen lässt. So vermeiden Sie Ärger und sorgen für einen reibungslosen Start in Ihre Reise.
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