Elterngeld: Ab wann greift die Einkommensgrenze?
Seit dem 1. April 2024 gelten neue Regeln für das Elterngeld in Deutschland. Eine wichtige Änderung betrifft die Einkommensgrenze: Paare, deren gemeinsames zu versteuerndes Einkommen über 200.000 Euro liegt, haben ab dem 1. April 2024 keinen Anspruch mehr auf das reguläre Elterngeld. Doch schon ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze weiter gesenkt – dann reicht ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 175.000 Euro aus, um den Anspruch zu verlieren.
Wie wird das Einkommen berechnet? Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Jahres vor der Geburt. Dabei zählt das gemeinsame Einkommen beider Elternteile – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Selbst wenn also nur einer der beiden arbeitet, wird das Gesamteinkommen herangezogen.
Das Elterngeld selbst beträgt zwischen 65 % und 100 % des ausgefallenen Nettoeinkommens, mindestens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. Es wird in der Regel für 12 bis 14 Monate gezahlt, kann aber durch den Partnerschaftsbonus auf bis zu 16 Monate verlängert werden, wenn beide Elternteile eine gewisse Mindestdauer in Elternzeit nehmen.
Die Verschärfung der Einkommensgrenze ist Teil einer breiteren Reform, die darauf abzielt, das Elterngeld stärker für mittlere und niedrigere Einkommen zu öffnen. Gleichzeitig sollen andere Gruppen, wie Alleinerziehende oder Eltern mit sehr geringem Einkommen, durch ergänzende Leistungen wie das Basis-Elterngeld Plus oder das Mindestelterngeld besser unterstützt werden.
Wer kurz vor der Geburt steht, sollte daher prüfen, ob er unter der neuen Grenze bleibt – denn wer darüber liegt, erhält kein Elterngeld mehr.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.