Urlaubsanspruch bei Teilzeitbeschäftigung
Wer in Teilzeit arbeitet, hat denselben Rechtsanspruch auf Urlaub wie Vollzeitbeschäftigte – nämlich fünf Wochen pro Jahr. Allerdings wird dieser Anspruch anteilig umgerechnet, je nachdem, an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.
Ein Beispiel macht es klar: Arbeiten Sie nur an einem Tag pro Woche, dann stehen Ihnen 1 Tag mal 5 Wochen = 5 Urlaubstage pro Jahr zu. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche erhöht sich der Anspruch auf 2 mal 5 = 10 Urlaubstage. Die Regelung folgt einem einfachen Berechnungsprinzip: Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage wird mit fünf multipliziert.
Diese Regel gilt unabhängig von der Branche oder der genauen Stundenzahl – maßgeblich ist, an wie vielen Tagen der Arbeitnehmer:in in der Woche tätig ist. Wer also regelmäßig an drei Tagen arbeitet, hat Anspruch auf 15 Urlaubstage im Jahr, bei vier Tagen sind es 20 Tage.
Wichtig ist: Der gesetzliche Mindesturlaub ist in Österreich in § 8 des Urlaubsgesetzes festgeschrieben. Selbst bei sehr geringer Arbeitszeit bleibt der prozentuale Anspruch bestehen. Arbeitgeber:innen dürfen diesen Mindesturlaub nicht unterschreiten – auch nicht bei befristeten oder geringfügigen Beschäftigungen.
Wenn unsicher ist, wie viele Tage einem zustehen, lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine Anfrage beim Personalbüro. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bietet auf seiner Website (bmaw.gv.at) verlässliche Informationen zum Urlaubsrecht – für alle Beschäftigten, egal ob Teilzeit oder Vollzeit.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.