Wie lange darf ein abgemeldetes Auto auf der Straße stehen?

Ein oft gestelltes Frage ist: Darf man ein abgemeldetes Auto noch auf der Straße parken – und wenn ja, wie lange? Die Antwort ist klar: Technisch gesehen nur für einen Tag. Sobald du dein Fahrzeug abgemeldet hast, endet in der Regel der Versicherungsschutz. Nur am Tag der Abmeldung gilt noch der sogenannte Ruhe-Versicherungsschutz – das bedeutet, das Auto darf bis Mitternacht auf öffentlichen Straßen stehen, ohne dass es rechtliche Konsequenzen gibt.

Ab dem nächsten Tag wird es problematisch. Ein abgemeldetes Auto ohne Versicherungsschutz auf öffentlichem Grund zu parken, ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Behörden können dich dafür mit einem Bußgeld** bestrafen – meist zwischen 40 und 60 Euro**. In manchen Fällen droht sogar die Abschleppung, besonders wenn das Fahrzeug längere Zeit als „alten Schrotthaufen“ herumsteht.

Wichtig zu wissen: Selbst wenn das Auto nur „mal kurz“ vor der Tür steht, gilt es als Teil des öffentlichen Verkehrsraums – und damit fallen die gleichen Regeln wie für zugelassene Fahrzeuge an. Wer sein Auto abgemeldet hat, sollte es also entweder sofort an einen privaten Stellplatz bringen** oder innerhalb kürzester Zeit verschrotten, verkaufen oder abholen lassen.

Fazit: Eine Ausnahme gibt es nicht – wer ein abgemeldetes Auto auf der Straße parkt, handelt falsch. Der sichere Weg: Abmelden und umgehend vom öffentlichen Raum entfernen**. So vermeidet man Ärger mit dem Gesetz und mögliche Zusatzkosten.

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