Wie viele Minijobs sind neben dem Hauptjob erlaubt?
Wer bereits einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht und sich etwas dazuverdienen möchte, fragt sich oft, wie viele Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden dürfen. Die rechtliche Regelung in Deutschland ist hier sehr eindeutig: Neben einem Hauptberuf ist exakt ein versicherungsfreier Minijob anrechnungsfrei erlaubt.
Für diesen ersten Nebenjob fallen für Arbeitnehmer keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Der Verdienst bleibt bis zur gesetzlichen Minijob-Grenze abgabenfrei, sofern man sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
Besondere Vorsicht ist jedoch bei einem zweiten Minijob geboten. Nimmt man neben der Hauptbeschäftigung eine weitere geringfügige Tätigkeit auf, greift das Minijob-Privileg für diese nicht mehr. Der zweite Minijob wird automatisch mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Das hat zur Folge, dass für diesen zweiten Nebenjob reguläre Sozialabgaben und Steuern (meist nach Steuerklasse 6) fällig werden.
Wer ohne Hauptjob arbeitet, kann hingegen mehrere Minijobs kombinieren, solange der Gesamtverdienst aller Jobs zusammen die monatliche Minijob-Grenze nicht überschreitet. In jedem Fall gilt: Der Hauptarbeitgeber sollte vorab informiert werden, und die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen müssen stets eingehalten werden.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.