Die Struktur der Polizei in Deutschland

Wer in Deutschland an die Polizei denkt, hat oft ein einheitliches Bild vor Augen. Doch die Sicherheitsarchitektur des Landes ist föderal organisiert und unterteilt sich in insgesamt 18 verschiedene Polizeien. Es gibt hierbei nicht die eine zentrale Behörde, sondern eine klare Trennung zwischen den Aufgaben des Bundes und denen der einzelnen Bundesländer.

Auf Bundesebene agieren zwei große Institutionen: das Bundespolizeiamt (bekannt als Bundespolizei) und das Bundeskriminalamt (BKA). Während die Bundespolizei beispielsweise für den Schutz der Grenzen, der Bahnhöfe und der Flughäfen zuständig ist, koordiniert das BKA nationale sowie internationale Ermittlungen und schützt die Verfassungsorgane des Bundes.

Den Hauptteil der alltäglichen Polizeiarbeit leisten jedoch die 16 Länderpolizeien. Da die innere Sicherheit laut Grundgesetz in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt, verfügt jedes Land über seine eigene Polizei. Diese Beamtinnen und Beamten sind direkt vor Ort für die Bürger im Einsatz.

Die Aufgaben der Länderpolizeien teilen sich im Wesentlichen in zwei Bereiche. Zum einen sind sie für die Gefahrenabwehr zuständig. Dieses sogenannte präventive Handeln soll Straftaten verhindern, bevor sie geschehen, beispielsweise durch Streifenfahrten oder Verkehrskontrollen. Zum anderen übernehmen sie die Strafverfolgung. Bei diesem repressiven Handeln geht es darum, bereits begangene Straftaten und Verbrechen aufzuklären und die Täter zu ermitteln.

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