Kann der Chef samstags zur Arbeit rufen?
Ja, in der Regel schon – der Arbeitgeber darf laut § 106 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich bestimmen, an welchen Tagen gearbeitet wird. Das bedeutet: Auch eine Anweisung zur Arbeit am Samstag ist zulässig, solange keine gesetzlichen Ruhezeiten verletzt werden.
Wichtig ist jedoch der Arbeitsvertrag. Steht dort ausdrücklich, dass die Arbeitszeit nur von Montag bis Freitag gilt, dann kann der Arbeitgeber nicht einfach eigenmächtig Samstage anordnen. Gleiches gilt, wenn eine Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung besagt, dass Samstag kein regulärer Arbeitstag ist.
In vielen Branchen – etwa im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen – ist die Arbeit am Wochenende normal. Hier wird oft mit Schichtplänen gearbeitet, die bereits im Voraus festlegen, wer an welchem Tag im Einsatz ist. Solange der Mitarbeiter damit einverstanden ist und die gesetzlichen Pausenregeln eingehalten werden, ist das unproblematisch.
Wird einem Beschäftigten plötzlich und ohne Vorankündigung befohlen, am Samstag zu arbeiten, obwohl das bislang nicht üblich war, kann das jedoch unfair erscheinen. In solchen Fällen lohnt sich ein Gespräch mit dem Chef – oder gegebenenfalls ein Anruf beim Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zusammenfassend: Samstagsarbeit ist grundsätzlich erlaubt, aber nicht immer verpflichtend – alles hängt vom Vertrag und der betrieblichen Praxis ab.
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