Reisefreimengen für Tabakwaren nach Deutschland 2023

Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren, dürfen Sie bestimmte Mengen an Tabakwaren zollfrei einführen – sogenannte Reisefreimengen. Diese Mengen gelten ausschließlich für den persönlichen Bedarf und nicht für den Wiederverkauf.

So dürfen Sie pro Person folgende Mengen einführen:

Entweder 200 Zigaretten, oder 100 Zigarillos, oder 50 Zigarren, oder 250 Gramm Rauchtabak. Dazu zählt auch erhitzter Tabak, wie er in modernen Tabakverarbeitungssystemen verwendet wird, sowie Tabak für Wasserpfeifen (Shishatabak). Diese Mengen sind aufeinander abgestimmt – das bedeutet, Sie können nicht 200 Zigaretten und zusätzlich 250 Gramm Rauchtabak mitbringen. Wer mehr als die erlaubte Menge einführt, riskiert Bußgelder oder den Verlust der Ware.

Wichtig ist: Diese Freimengen gelten nur für Reisen innerhalb der EU. Reisen Sie hingegen aus einem Nicht-EU-Land an (z. B. aus der Türkei, Schweiz oder Marokko), gelten andere Regelungen mit niedrigeren Freigrenzen, und Zollvorschriften sind strenger. In solchen Fällen kann schon die Mitnahme kleinerer Mengen steuerpflichtig sein.

Der deutsche Zoll kontrolliert regelmäßig an Grenzen und in Verkehrsknotenpunkten. Es lohnt sich daher, die geltenden Regeln zu kennen. Wer unsicher ist, sollte beim Zoll nachfragen oder die offiziellen Hinweise auf www.zoll.de prüfen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen