Wie der Grundfreibetrag die Steuerlast senkt
Der Grundfreibetrag ist eine wichtige Säule des deutschen Steuerrechts. Er stellt sicher, dass jeder Mensch ein existenzsicherndes Einkommen behalten darf, ohne Steuern darauf zahlen zu müssen. Für das Jahr 2023 liegt dieser Freibetrag bei 10.908 Euro für Singles und bei 21.816 Euro für verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden.
Anders als bei vielen anderen Steuerermäßigungen wird der Grundfreibetrag nicht einfach von den Einkünften abgezogen. Stattdessen fließt er direkt in die Einkommensteuertarifberechnung ein. Das bedeutet: Wer weniger als den Grundfreibetrag verdient, zahlt keine Einkommensteuer. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über dieser Schwelle liegt, greift der progressive Steuertarif schrittweise.
Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt – Steuerzahler müssen ihn nicht gesondert beantragen. Er gilt für alle Arten von Einkommen, die der Einkommensteuer unterliegen, etwa Löhne, Gehälter oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Mit seiner Erhöhung im Zuge der jährlichen Tarifanpassungen wird auch der Inflation entgegengewirkt, sodass mehr Menschen von der Steuerbefreiung profitieren.
Die Idee dahinter ist klar: Wer wenig verdient, soll auch wenig oder gar keine Steuern zahlen. So trägt der Grundfreibetrag zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast bei und schützt vor allem Geringverdiener und Rentner vor Überforderung.
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