Hausratsteilung bei einer Scheidung: So wird der Haushalt fair aufgeteilt
Wenn eine Ehe in die Brüche geht, steht man neben emotionalen Herausforderungen schnell vor ganz praktischen Fragen. Eine der häufigsten lautet: Wie wird der gemeinsame Hausrat aufgeteilt? Grundsätzlich lässt das Gesetz den Ehepartnern hierbei einen großen Handlungsspielraum und setzt primär auf eine eigenständige Lösung.
Im Idealfall verläuft die Verteilung von Möbeln, Elektrogeräten und Haushaltsgegenständen nach der Trennung friedlich. Eine einvernehmliche Regelung spart nicht nur erhebliche Gerichtskosten, sondern schont auch die Nerven beider Parteien. Gegenstände, die ein Partner bereits vor der Ehe besaß oder die ihm persönlich geschenkt wurden, bleiben dabei stets in dessen Alleineigentum.
Gelingt eine gütliche Einigung jedoch nicht, treten die gesetzlichen Ansprüche in Kraft. Während der Trennungszeit kann ein Partner Gegenstände herausverlangen, die er zur Führung eines eigenen Haushalts dringend benötigt. Wenn gar keine Einigung möglich ist, entscheidet schließlich das Familiengericht nach Billigkeitsgrundsätzen über die Verteilung – wobei das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern besonders berücksichtigt wird.
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