<h2>Gesellschafterbeschluss und Stimmrecht</h2> <p>Diese entscheidet durch Gesellschafterbeschluss in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Der <strong>Gesellschafter-Geschäftsführer</strong> hat bei der Abstimmung über die Abberufung aus wichtigem Grund kein Stimmrecht.</p> <p>09.10.2023</p>
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