So wird deine Rente besteuert, wenn dein Mann noch arbeitet
Wenn du bereits in Rente bist und dein Mann weiterhin arbeitet, fragst du dich vielleicht, wie euer gemeinsames Einkommen steuerlich behandelt wird. Die gute Nachricht: Auch als Rentnerin profitierst du vom Grundfreibetrag für Ehepaare. Dieser Betrag bleibt steuerfrei und schont euer gemeinsames Einkommen.
Im Jahr 2023 liegt der steuerfreie Grundfreibetrag für Ehepaare bei insgesamt 21.816 Euro. Das bedeutet: Erst wenn euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen – also deine Rente plus das Arbeitsentgelt deines Mannes – diesen Betrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Die Rente selbst ist dabei nur teilweise steuerpflichtig, da sie aus steuerfreien und steuerpflichtigen Anteilen besteht. Dieser sogenannte „Ertragsanteil“ hängt vom Rentenbeginn und der Art der Rente ab.
Weil ihr gemeinsam veranlagt werdet, kann sich die Steuerlast im Vergleich zur Einzelveranlagung vorteilhaft verteilen. Das sogenannte „Zusammenveranlagungsprinzip“ kann besonders dann helfen, wenn ein Ehepartner – wie in deinem Fall – nicht oder nur gering verdient.
Es lohnt sich, die jährliche Steuererklärung sorgfältig zu prüfen. Manchmal ergibt sich eine Erstattung, besonders wenn Werbungskosten aus früherer Erwerbstätigkeit oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei Fragen hilft oft ein Steuerberater oder die lokale Finanzbehörde weiter – oft mit geringem Aufwand und spürbarem Effekt aufs Portemonnaie.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.