Wohin mit den Möbeln nach der Trennung?

Eine Trennung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern stellt Paare auch vor ganz praktische Fragen. Besonders die Aufteilung des Haushalts sorgt häufig für Unklarheiten: Wohin mit den Möbeln und wem gehört was?

Rechtlich gibt es hierzu eine sehr klare Regelung: Alle Gegenstände, die ein Partner mit in die Beziehung gebracht hat, verbleiben auch nach der Trennung in dessen Eigentum. Wer also das Sofa oder die Waschmaschine bereits vor dem Zusammenziehen besessen hat, nimmt diese bei einem Auszug einfach wieder mit.

Gegenstand der Hausratsteilung sind ausschließlich die gemeinsam angeschafften Gegenstände. Hier empfiehlt sich eine einvernehmliche Lösung: Sie können die Möbel fair untereinander aufteilen oder vereinbaren, dass ein Partner die Stücke behält und den anderen finanziell ausgleicht. Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt oft nur der gemeinsame Verkauf und die Aufteilung des Erlöses. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme erleichtert beiden Seiten den Schritt in den neuen Lebensabschnitt.

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