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So vermeiden Sie eine Sperrzeit bei der Eigenkündigung
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen selbst das Arbeitsverhältnis beenden müssen, droht vonseiten der Agentur für Arbeit im Regelfall eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, da es sich formal um eine selbstverschuldete Arbeitsaufgabe handelt. Um diese finanzielle Lücke zu verhindern, müssen Sie einen wichtigen Grund nachweisen.
Der wichtigste Baustein hierfür ist die sogenannte Kündigung auf ärztlichen Rat.
Das ärztliche Attest:
Ihr Arzt muss vor dem Ausspruch der Kündigung schriftlich bestätigen, dass die Fortführung des aktuellen Arbeitsplatzes Ihre Gesundheit schwerwiegend gefährdet und eine sofortige Beendigung das letzte Mittel darstellt. Gespräche mit dem Arbeitgeber:
Sofern es Ihr Gesundheitszustand zulässt, sollten Sie zuvor versuchen, eine innerbetriebliche Lösung (wie eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement) herbeizuführen. Fristgerechte Meldung:
Unabhängig vom Kündigungsgrund müssen Sie sich spätestens drei Tage nach Kenntnis über das Beendigungsdatum arbeitssuchend melden, um zusätzliche Sperrtage zu umgehen.
Checkliste für den Ernstfall
Wichtig: Sichern Sie sämtliche Nachweise, ärztlichen Bescheinigungen und den Schriftverkehr mit Ihrem Arbeitgeber lückenlos ab.
[ ] Ausführliches, vordatiertes Attest vom Facharzt einholen
[ ] Nachweise über erfolglose Lösungsversuche im Betrieb sammeln
[ ] Schriftliche Kündigung unter Einhaltung der Frist einreichen
[ ] Sofortige Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit vornehmen
Haben Sie bereits das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt über die gesundheitliche Belastung an Ihrem Arbeitsplatz geführt?
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