Wie lange darf ein Arzt wegen Depression krank schreiben? (Teil 1)

Eine Diagnose wie eine Depression verändert das Leben von Betroffenen von einem Tag auf den anderen. Neben den emotionalen und körperlichen Belastungen stehen viele Arbeitnehmer sofort vor organisatorischen Fragen: Wie geht es im Job weiter? Und vor allem: Wie lange darf ein Arzt wegen einer Depression überhaupt krankschreiben?

Dieser erste Teil des Expertenartikels beleuchtet die medizinischen, rechtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen einer Krankschreibung bei psychischen Erkrankungen in Deutschland.

1. Grundsätzliche Regelung: Keine feste Obergrenze durch den Arzt

Entgegen weitverbreiteter Mythen gibt es im deutschen Arbeits- und Sozialrecht keine absolute Höchstgrenze dafür, wie lange ein Arzt einen Patienten am Stück oder insgesamt wegen einer Krankheit – einschließlich Depressionen – krankschreiben darf.

  • Medizinische Prognose: Die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) richtet sich stets nach dem individuellen Gesundheitszustand und einer medizinischen Prognose.

  • Schrittweises Vorgehen: Da Depressionen zu den komplexen und oft langwierigen Erkrankungen gehören, stellen Ärzte die Bescheinigungen meist für überschaubare Zeiträume aus (beispielsweise für zwei bis vier Wochen), um den Genesungsverlauf eng zu begleiten.

  • Folgebescheinigungen: Ist der Patient nach Ablauf der Frist noch nicht arbeitsfähig, stellt der Arzt eine sogenannte Folgemeldung aus.

Wichtiger Hinweis: Eine Depression ist eine ernstzunehmende, medizinisch anerkannte Erkrankung. Sie wird rechtlich genauso behandelt wie eine schwere körperliche Operation oder eine chronische somatische Krankheit.

2. Die Rolle von Hausärzten versus Fachärzten

Besonders zu Beginn einer depressiven Episode ist der Hausarzt oft die erste Anlaufstelle. Hier stellt sich häufig die Frage, ob dieser überhaupt berechtigt ist, eine längerfristige Krankschreibung vorzunehmen.

  • Erstversorgung durch den Hausarzt: Hausärztinnen und Hausärzte sind voll dazu befugt, eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Belastungen und Depressionen festzustellen und entsprechende Erstschritte (wie Medikamentenvergabe oder Überweisungen) einzuleiten.

  • Facharztbindung bei Langzeitverläufen: Zwar gibt es keine starre gesetzliche Frist, nach der ein Hausarzt nicht mehr krankschreiben darf, jedoch wird bei länger anhaltenden Beschwerden dringend empfohlen, zeitnah einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder einen Neurologen hinzuzuziehen.

  • Medizinische Notwendigkeit: Krankenkassen und der Medizinische Dienst (MD) achten bei langwierigen Krankschreibungen sehr genau darauf, ob eine fachärztliche Behandlung und Therapien (wie Psychotherapie oder tagesklinische Angebote) stattfinden.

3. Entgeltfortzahlung und die wichtige 6-Wochen-Grenze

Für Arbeitnehmer spielt neben der medizinischen Dauer vor allem die finanzielle Absicherung eine zentrale Rolle. Hier greift das Entgeltfortzahlungsgesetz:

  1. Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (Woche 1 bis 6): Erkrankt ein Arbeitnehmer an einer Depression, zahlt der Arbeitgeber das normale Gehalt für die Dauer von maximal sechs Wochen (42 Tage) ununterbrochen weiter.

  2. Übergang ins Krankengeld (ab Woche 7): Dauert die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Diagnose länger als sechs Wochen an, endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Ab dem 43. Tag springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt das sogenannte Krankengeld.

Im nächsten Teil dieses Artikels erfahren Sie, welche Höchstbezugsdauern für das Krankengeld gelten (Stichwort: 78-Wochen-Regelung), welche Rolle das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt und wie eine stufenweise Wiedereingliederung (das "Hamburger Modell") den schrittweisen Rückkehrerfolg in den Beruf sichern kann.

Welche spezifischen Aspekte – etwa die rechtlichen Regelungen zum Krankengeld oder die stufenweise Wiedereingliederung – interessieren Sie für den zweiten Teil besonders?

Der Übergang ins Krankengeld und langfristige Perspektiven

Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber greift bei einer anhaltenden depressiven Erkrankung das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses beträgt in der Regel einen Prozentsatz des Bruttoeinkommens und wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt.

Wichtige Schritte für Betroffene:

  • Lückenlose Atteste: Es ist essenziell, dass die Krankschreibung lückenlos erfolgt. Zwischen dem Ablauf des alten und dem Beginn des neuen Attests darf kein Werktag liegen, da sonst der Anspruch auf Krankengeld gefährdet sein kann.

  • Therapeutische Anbindung: Eine reine Krankschreibung heilt keine Depression. Ärzte und Krankenkassen erwarten daher, dass zeitnah fachärztliche Hilfe (Psychiater oder Neurologen) sowie psychotherapeutische Maßnahmen in Anspruch genommen werden.

  • Stufenweise Wiedereingliederung: Steht eine Genesung bevor, ermöglicht das sogenannte Hamburger Modell eine schrittweise Rückkehr in den Beruf. Dabei wird die Arbeitszeit wochenweise gesteigert, während weiterhin der Status der Arbeitsunfähigkeit besteht.

Langfristig steht nicht nur die reine Dauer der Abwesenheit im Vordergrund, sondern die nachhaltige Stabilisierung der psychischen Gesundheit. Bei sehr langwier Verläufen und ausgeschöpftem Krankengeldbezug können zudem Leistungen wie eine Rehabilitation oder im Ernstfall eine Erwerbsminderungsrente geprüft werden. Der engen Zusammenarbeit zwischen Patient, behandelndem Arzt und den Kostenträgern kommt dabei eine schlüsselfertige Bedeutung zu.